Das niederländische Pensionssystem
Baut auf drei Säulen auf. Dem staatlichen Pensionssystem die betriebliche Altersvorsorge und private Versicherungen.
Das staatliche System AOW (Algemene Ouderdomswet) wir aus Steuereinnahmen finanziert. Dafür gibt es einen Prozentsatz der die Einkommen aus Arbeit und Immobilien belastet. Die Beträge, die Pensionisten bekommen richten sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Das bedeutet für alleinstehende 70% des Mindestlohns (ca. 1.075 Euro/Monat) und für Verheiratete/Partner Pensionisten 50% (ca. 740 Euro/Monat und Person). Anspruch berechtig sind alle Menschen die in den Niederlanden wohnen oder gearbeitet haben. Sie bauen pro Versicherungsjahr (innerhalb der Altersgrenze 18 bis 67 Jahre) zwei Prozent der Ansprüche auf. Wohnt man in den Niederlanden baut sich der Pensionsanspruch auf, auch wenn man nicht erwerbstätig ist! Das Regelpensionsalter in Holland erreicht man grundsätzlich mit 67 Jahren. Noch! Um das System zu finanzieren überlegt man eine Erhöhung auf 70! Jahre. Menschen die vor 1947 geboren sind können mit 65 in Pension gehen, und wird Stufenweise bis zum Geburtsjahrgang 09/1955 auf 67 Jahre angehoben.
Die Auszahlungen starten mit dem Erreichen des Regelpensionsalters. Frühpensionen, Korridorregelungen, Hinterbliebenenregelungen oder Ähnliches ist bei der AOW nicht vorgesehen.
Betriebliche Altersvorsorge:
Die zweite Säule des Pensionssystems ist die betriebliche kollektive Altersvorsorge. Diese Form ist in Pensionsfonds untergebracht. In den Niederlanden gibt es etwa 600 solcher Fonds. Sie sind rechtlich und finanziell von den Unternehmen getrennt und in Stiftungen untergebracht. Finanzielle Problem von Betrieben wirken sich daher nicht direkt auf die Fonds aus. Die Fonds sind kapitelgedeckt, nicht Gewinnorientiert und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen.
Es gibt verschiedenen Arten Pensionsfonds:
- Branchenpensionsfonds (Metall, Bau, Beamte…)
- Unternehmenspensionsfonds (für Konzerne oder einzelne)
- Pensionsfond für frei Berufe (Ärzte…)
Die Organisation und die Politik in den Fonds wird von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen bestimmt. Dafür gibt es einen Aufsichtsrat. Er bestimmt über Veranlagung Beitragsgrundlage oder Indexierungen und vieles mehr.
Die Regelung über die Leistungsmerkmale des Fonds zu Beispiel Hinterbliebenenrente, was passiert bei Arbeitslosigkeit, mögliche Zusatzversicherungen usw. sind in den jeweilige CAOs (KV) geregelt. Es hängt also auch vom Verhandlungsgeschick der Gewerkschaften ab wie gut ein Fond für ihre Mitglieder ist.
Grundsätzlich gibt es in Holland keine Verpflichtung betriebliche Pensionsversichrungen einzurichten. Entscheiden sich die Sozialpartner in einer/ihrer Branche einen Fond anzubieten müssen die Betriebe aus der Branche mitmachen. Für Unternehmen die nicht sozialpartnerschaftlich über ihre Interessenvertretung (FME ist die niederländische WK) organisiert sind gilt diese Verpflichtung auch. Denn der Staat (Sozialbereich) kann einzelnen Punkte aus dem KV, wie das Angebot einer Altersvorsorge überprüfen und sie dann für alle Unternehmen der Branche vorschreiben.
Aufsichtsrat der Pensionsfonds am Beispiel des BME (Pensionsfond der Metaalektro):
Er besteht aus 14 Mitglieder. Fünf Vertreter der AG aus der Branche, drei von der FNV und 2 pensionierte FNV-Mitglieder. Darüber hinaus kommt ein Mitglied aus einem unabhängigen Pensionsverein und noch drei unabhängige ExpertInnen die für den Fond arbeiten.
Prämienberechnung:
Grundsätzlich wird der Bruttoverdienst herangezogen. Daraus wird die „Franchise“ (wird vom Aufsichtsrat festgelegt und kann sich auch ändern) abgezogen und man erhält den „Pensioengrondslag“ (Bemessungsgrundlage). Zum Beispiel:
Brutto/Jahr 35.104,-
-Franchise 15.104,-
BGL 20.000,-
Von dieser Bemessungsgrundlage (20.000,-) zahlen die AG 14,75% und AN 11,36% in den Fond ein.
Aus dieser BGL errechnen sich auch die Ansprüche der Fondmitglieder. Der Pensioengrondslag wird mit 1,875% hochgerechnet. Zum Beispiel:
20.000,- mal 1,875% ist 375 Euro brutto im Jahr Pensionsanspruch. Für zehn Jahre 3.750,- usw.
Einige Leistungsmerkmale aus dem BME:
- Es gibt die Möglichkeit einer Altersteilzeit, etwa drei Tage in Pension zwei Tage arbeiten.
- Es gibt eine Partner und Hinterbliebenenanspruch.
- Bei Arbeitsunfähigkeit (min. 35% Behinderung): Bis zu 70% der Beiträge werden vom Fond weiterbezahlt (100% Arbeitsunfähigkeit), max. für drei Jahre.
Wechselt man den Arbeitsplatz in einer anderen Branche bleibt die Anwartschaft bestehen. Man kann sie in den Pensionsfond der neuen Brache transferieren oder man friert sie ein und beginn im neuen Fond bei Null.
Individuelle Pensionsversicherungsprodukte:
Die dritte Säule des Rentensystems wird hauptsächlich von Selbständigen genutzt.
Aber auch solche Betriebe bei denen kein kollektiver Fond angeboten wird nutzen diese Möglichkeit. Betriebe organisieren oft für ihre Belegschaft eine Versicherung und leisten die Präminenzahlung per Lohnabzug.
Auf diese Weise kann man eine steuerlich begünstigte private Altersversorgung aufbauen.
Die Beträge über die man dann in der Pension verfügt summieren sich aus den drei Varianten unter der Voraussetzung das man auch die drei Modelle nutzt.
Liebe Grüße aus den Niederlanden und ein kräftiges
Glück Auf!
ChP